Urheberrecht für druckbare Gegenstände

IT-Profimagazin iX über juristische Fragen beim 3D-Druck

Auch im 3D-Druck gilt: Nicht mit fremden Federn schmücken. Bei der Vervielfältigung von Dingen ist nicht nur das Urheberrecht zu beachten. Patent- und Gebrauchsmusterrecht greifen in vielen Fällen ebenfalls, insbesondere bei der gewerblichen Verwendung. Für den privaten Gebrauch sind Privatkopien in gewissen Grenzen erlaubt, schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Januar-Ausgabe.
(…weiter auf pressebox.de)




Tags: , , , , , , , ,

Comments are closed.